Subordinierte Wandeldarlehen - Erfüllt dein Rangrücktritt die gesetzlichen Vorgaben?
Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft nur so lange wirtschaften darf, wie die Gesellschaft ein positives Eigenkapital aufweist. Sobald negatives Eigenkapital vorliegt und die Gesellschaft eine Überschuldung aufweist, hat der Verwaltungsrat grundsätzlich die Pflicht, den Richter über die Überschuldung in Kenntnis zu setzen. Diese Pflicht zur Anzeige der Überschuldung dient primär dem Schutz derjenigen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehung stehen oder in Zukunft in Geschäftsbeziehung treten könnten. Es soll verhindert werden, dass aktuelle und zukünftige Gläubiger durch das weitere Bestehen der Gesellschaft geschädigt werden.