Die Generalversammlung einer Schweizer Aktiengesellschaft ab dem Jahr 2023
Das per 01. Januar 2023 in Kraft tretende neue Schweizer Aktienrecht erhöht die Flexibilität des Verwaltungsrats betreffend die Durchführung der Generalversammlung. Die Generalversammlung ist nicht mehr zwingend als Präsenzversammlung durchzuführen, sondern es sind Generalversammlungen mit verschiedenen Tagungsorten, hybride Generalversammlungen, rein schriftliche Generalversammlungen oder sogar vollständig virtuelle Versammlungen zulässig.