Das digitale Notariat – elektronische öffentliche Beurkundung
Das Bundesrecht schreibt für viele Rechtsgeschäfte die Form der öffentliche Beurkundung vor. Als konkrete Beispiele zu nennen sind ein Grundstückkaufvertrag oder ein Ehevertrag, aber auch der Gründungsakt einer AG oder GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Das Verfahren der öffentlichen Beurkundung ist nach kantonalem Recht geregelt und wird von einer Urkundsperson (bspw. von einem Notar oder einer Notarin) durchgeführt. Am Ende resultiert eine öffentliche Urkunde. Nach geltenden Recht muss das Original einer öffentlichen Urkunde zwingend als Papierdo-kument erstellt werden. Mit dem Gesetzesentwurf zum Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat soll das Beurkundungsrecht an heutige gesellschaftliche, technische und wirt-schaftliche Entwicklungen angepasst werden. Zukünftig wird es möglich sein, das Original der öffentlichen Urkunde in elektronischer Form zu erstellen.