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Der perfekte Firmenname: So geling die Namenswahl in der Schweiz

Vikorija Kabirova
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Vikorija Kabirova
1.7.2024

Die Wahl eines Firmennamens ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch bevor du dich für einen passenden Namen entscheidest, solltest du einige rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigen.

1. Mindestanforderungen

Der Firmenname muss bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, um von der zuständigen Handelsregisterbehörde akzeptiert zu werden. Gemäss Art. 944 ff. des Obligationenrechts (OR) darf ein Firmenname keine Täuschungen verursachen, muss wahr sein und darf nicht gegen das öffentliche Interesse verstossen.

  • Ausschliessbarkeit der eingetragenen Firma: Der Firmenname sollte sich deutlich von allen bereits im Handelsregister eingetragenen Namen unterscheiden. Auf diese Weise werden Verwechslungen vermieden und die Identität deines Unternehmens geschützt.
  • Keine Irreführung: Der Name darf in Bezug auf die Tätigkeit oder die Grösse des Unternehmens nicht irreführend sein. Das heisst, dass er keine falschen Erwartungen über die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens wecken darf.
  • Rechtsformzusatz: Dein Firmenname muss einen Zusatz enthalten, der die Rechtsform des Unternehmens klarstellt, wie z.B. AG oder GmbH.

2. Unsere Praxistipps

Neben den rechtlichen Anforderungen gibt es auch praktische Aspekte, die du bei der Namensgebung berücksichtigen solltest:

  • Marketing und Markenidentität: Der Firmenname sollte deine Markenidentität widerspiegeln und marketingtechnisch sinnvoll sein. Ein einprägsamer und aussagekräftiger Name kann deinem Unternehmen helfen, im Gedächtnis der Kunden zu bleiben.
  • Verfügbarkeit als Domain: In der digitalen Welt ist es fast ebenso wichtig, dass der Firmenname als Domain-Name verfügbar ist. Überprüfe daher frühzeitig, ob du die entsprechende Internetadresse sichern kannst.

Tipp: Es empfiehlt sich, bereits bei der Wahl des Firmennamens zu prüfen, ob die entsprechende Domain verfügbar ist. Einen ersten Check kannst du unter www.domain.ch durchführen.

3. Checkliste Schritt für Schritt

Um den Firmennamen festzulegen und zu registrieren, solltest du folgende Schritte befolgen:

  • Recherche: Nutze den zentralen Firmenindex (www.zefix.ch), um nach bereits eingetragenen Firmen zu suchen und zu überprüfen, ob dein Wunschname bereits verwendet wird. Im Weiteren empfiehlt sich, um unnötige Streitigkeiten zu vermeiden über die gängigen Suchmaschinen zu recherchieren, ob der gleiche oder ein ähnlicher Name bereits verwendet wird.
  • Markenschutz: Das Handelsregister berücksichtigt bei der Eintragung einer Firma nur das Firmenrecht. Verletzt der gewählte Firmenname bestehende Markenrechte, kann dies zu Problemen führen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der Eintragung der Firma auch eine markenrechtliche Prüfung vorzunehmen (d.h. zu prüfen, ob dein Wunschname oder eine ähnliche Bezeichnung schon als Marke geschützt ist). Überlege auch, den Firmennamen als Marke zu schützen, um deine Rechte an dem Namen möglichst vollständig zu sichern.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Nachdem du einen Namen ausgesucht hast, ist es erforderlich, diesen zusammen mit den anderen Gründungsunterlagen bei der zuständigen Handelsregisterbehörde einzureichen.

Tipp: Für markenrechtliche Überprüfungen in der Schweiz kannst du das Portal des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum nutzen (www.swissreg.ch). Dort erhältst du kostenlos Zugang zu Daten aus dem Marken-, Patent- und Designregister. Für Markenrechte im Ausland steht dir die Website der WIPO (www.wipo.int) zur Verfügung.

4. FAQ – Die meistgestellten Fragen unserer Kunden und die Antworten darauf

Warum ist das Timing bei der Eintragung meiner Firma so wichtig?  

Es gilt das Prinzip der Alterspriorität, wobei der Zeitpunkt der Eintragung entscheidend ist. Konkret bedeutet das: Wer sich als Erster mit seiner Firma eintragen lässt, hat das Recht, gegen jeden vorzugehen, der später einen ähnlichen Namen verwendet und damit deine geschützten Rechte verletzt. In einem solchen Fall hast du die Möglichkeit, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Macht es Sinn, zusätzlich zur Firma auch eine Marke zu registrieren?

In der Regel ist es empfehlenswert, neben der Firmeneintragung auch eine Marke für die eigenen Produkte und Dienstleistungen registrieren zu lassen. Die Firma ist der Name des Unternehmens, während die Marke der Name deines Produkts oder deiner angebotenen Dienstleistung ist. Die Firma ist im Obligationenrecht geregelt, während für die Marke das Markenschutzgesetz massgebend ist.

Doppelte Sicherung: Beide Rechte haben unterschiedliche Schutzbereiche und gehen nicht automatisch Hand in Hand. Der Schutz der Firma und der Marke überschneidet sich aber in vielfältiger Weise, was oft zu Konflikten führt, wenn die eigene Firma bereits von einem Dritten als Marke registriert wurde. Dies gilt zumindest dann, wenn dieser Dritte in einem ähnlichen Bereich tätig ist. Ein umfassender Schutz wird erreicht, indem sowohl der Firmenname als auch die Marke registriert werden. Auf diese Weise wird sowohl die rechtliche Identität als auch das Markenimage vor Nachahmung und Verwechslung geschützt.

Worauf habe ich bei der Einzelfirma zu achten?

Wer sein Geschäft als Einzelfirma betreibt, muss den wesentlichen Inhalt seiner Firma aus dem Familiennamen mit oder ohne Vornamen bilden. Der Firma darf kein Zusatz beigefügt werden, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Der Firmenname einer Einzelunternehmung darf keine Zusätze wie „Group“ oder „Team“ enthalten. Diese Zusätze lassen vermuten, dass mehrere Personen hinter der Gesellschaft sind.

Sind Sachbezeichnungen im Firmennamen erlaubt?

Sachbezeichnungen, die die Art oder die Tätigkeit des Unternehmens beschreiben, können in den Firmennamen aufgenommen werden. Diese Bezeichnungen müssen der Wahrheit entsprechen und nicht irreführend sein. Zudem muss eine Sachbezeichnung immer mit einem individualisierenden Element wie einem Personennamen oder einer Fantasiebezeichnung kombiniert werden. Zulässig sind auch Kombinationen von Sachbezeichnungen mit Fantasie- oder Originalitätscharakter, wenn zusätzlich die Rechtsform angegeben wird.

Kann ich meine Firma in mehre als einer Sprache eintragen?

Soll ein Firmenname in mehreren Sprachen abgefasst werden, müssen alle Fassungen in das Handelsregister eingetragen werden; dabei müssen sie inhaltlich identisch sein. Beachte jedoch, dass die Eintragung einer fremdsprachigen Fassung des Firmennamens bei AGs und GmbHs immer eine Statutenänderung erfordert.

5. Fazit

Die Wahl eines passenden Firmennamens ist weit mehr als nur eine Formalität: Es ist ein strategischer Schritt, der die Grundlage für die Identität und Kommunikation deines Unternehmens bildet. Nimm dir daher ausreichend Zeit für die Planung und Recherche, um die besten Entscheidungen für deinen Erfolg zu treffen.

Die Wahl eines Firmennamens ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer Aktienge-sellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Doch bevor du dich für einen passenden Namen entscheidest, solltest du einige rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigen.