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AGB SIK – Eine gute Idee aus Sicht Softwareunternehmen?

Anina Groh
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Anina Groh
29.7.2024

Die AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) bieten im IT-Bereich einen erprobten Rahmen und werden insb. bei öffentlichen Ausschreibungen sehr oft verwendet. Doch wann sind sie für private Softwareunternehmen sinnvoll und was gilt es zu beachten?

Key Message: Die AGB SIK enthalten eine gute Basis der vertraglich relevanten Bestimmungen im IT-Bereich. Grundsätzlich können die AGB SIK aus Sicht Softwareunternehmen akzeptiert werden, wobei ein Softwareunternehmen Zusatz-AGB erstellen sollte, welche die für sie relevanten Abweichungen enthält.

Im Detail:

1. Eine gute Basis

Die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK) hat Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz die «AGB SIK») entwickelt, um einen standardisierten und rechtssicheren Rahmen für Leistungen im IT-Bereich zu schaffen. Diese vertraglichen Standard-Bedingungen sind primär für den öffentlichen Sektor konzipiert, bieten jedoch auch für private Unternehmen nützliche Leitlinien.

2. Anwendungsbereiche

Die AGB SIK sind besonders dann von Vorteil, wenn private Softwareunternehmen mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten oder in Projekten tätig sind, die öffentliche und private Partner umfassen. Die klaren Regelungen zu Haftung, Gewährleistung und Datenschutz schaffen Vertrauen und Transparenz, die in solchen Konstellationen unerlässlich sind.

3. Vorteile der AGB SIK

Standardisierung: Die AGB SIK bieten einen etablierten Standard, der die Verhandlungsdauer verkürzen und Missverständnisse vermeiden kann.

Rechtssicherheit: Sie basieren auf schweizerischem Recht und sind speziell auf die Bedürfnisse des IT-Sektors zugeschnitten.

Vertrauen: Die Nutzung anerkannter AGB kann das Vertrauen potenzieller Partner und Kunden stärken.

4. Anpassungsbedarf für private Unternehmen

Während die AGB SIK eine solide Grundlage für öffentliche Auftraggeber bieten, sollten private Softwareunternehmen (und generell private Anbieter im IT-Bereich) die Bedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen. Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten:

Anbietertypische Ausnahmen: Im privaten Sektor sind oft spezifische Anpassungen notwendig, um den individuellen Geschäftsmodellen der Softwareunternehmen gerecht zu werden. Insbesondere müssen folgende Bestimmungen genau geprüft und gegebenenfalls angepasst werden:

  • Verzug
  • Haftung und Konventionalstrafen
  • Garantie der Ersatzteilverfügbarkeit von 6 Jahren bei Hardware
  • Dauer der Wartungszusicherung
  • Beginn der kostenpflichtigen Wartung
  • Kostenpflichtigkeit von Installation und Ausbildung
  • Gerichtsstand und anwendbarem Recht

Verantwortungsbereiche: Wichtig ist (hier und bei anderen Verträgen ebenso), dass im Vertrag die Mitwirkungspflichten des Kunden geregelt und die Verantwortungsbereiche von Drittlieferanten sauber geklärt und abgegrenzt werden.

Kommerzielle Aspekte: Private Unternehmen sollten sicherstellen, dass die AGB SIK auch die kommerziellen Bedingungen korrekt widerspiegeln oder entsprechende Abweichungen definieren.

5. Praktische Umsetzung und Fallstricke

Die Implementierung der AGB SIK sollte vor dem Hintergrund des Anpassungsbedarf für Softwareunternehmen nur zusammen mit klar formulierten Ausnahmen resp. Ergänzungen des Softwareunternehmens erfolgen. Diese Ausnahmen und Ergänzungen können in der Offerte, zusätzlichen AGB des Softwareunternehmens oder einem separaten Vertrag  aufgeführt werden. Es bietet sich an die Ausnahmen möglichst frühzeitig zu kommunizieren, damit die Abweichungen nicht zu einer unerwarteten Verhandlungsverzögerung oder (im schlechtesten Fall) Abbruch der Verhandlungen führen.

Die AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) bieten im IT-Bereich einen erprobten Rahmen und werden insb. bei öffentlichen Ausschreibungen sehr oft verwendet. Doch wann sind sie für private Softwareunternehmen sinnvoll und was gilt es zu beachten?