Im aktuellen Marktumfeld kommt es immer mehr zu sog. Down Rounds. Entsprechend zentral ist die Verhandlung von sog. Down Round Protection Klauseln.
Ein Start-Up führt in der Regel mehrere nacheinander stattfindende Finanzierungsrunden durch. Wird eine spätere Finanzierungsrunde zu einer tieferen Unternehmensbewertung durchgeführt als eine frühere Runde, spricht man von einer Down Round. Bei einer Down Round kommt es – neben der üblichen Kapitalverwässerung – zu einer Preisverwässerung. Durch die geringere Folgebewertung sinkt – neben dem prozentualen Anteil – auch der Wert der Anteile unter das Niveau der ursprünglichen Investition.
Wenn Sie mehr über Downround Protection Klauseln erfahren möchten, sehen Sie sich unser neues Video auf unserem YouTube-Kanal Lex Futura an. Simon Roth und Alain Friedrich fassen die wichtigsten Aspekte der Downround-Schutzklausel in einem Video zusammen.
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